Zum Inhalt springen
subklaar

Für IT-Dienstleister

Die Unterauftragnehmer-Anlage zum AVV – für jeden Kunden automatisch

Sie setzen Dienstleister wie Microsoft, N-able oder AvePoint für Ihre Kunden ein. subklaar macht daraus für jeden Kunden die passende Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag – und hält sie aktuell, wenn sich ein Unterauftragnehmer ändert.

Zugang anfragen

In drei Schritten zur Anlage

  1. 1

    Unterauftragnehmer erfassen

    Übernehmen Sie Anbieter aus dem Katalog oder legen Sie sie selbst an – mit Firmierung, Verarbeitungsorten, Tätigkeit und Link zum AVV. Die Transfergrundlage schlägt subklaar vor.

  2. 2

    Leistungen zuordnen, Kunden buchen

    Ordnen Sie die Unterauftragnehmer Ihren Leistungen zu, etwa „Managed Backup“ oder „M365-Betrieb“. Welche Unterauftragnehmer ein Kunde hat, ergibt sich aus seinen Buchungen.

  3. 3

    Anlagen erzeugen und Änderungen mitteilen

    Die Anlage zum AVV entsteht für jeden Kunden auf Knopfdruck. Ändert sich etwas, informiert subklaar genau die betroffenen Kunden – mit neuer Anlage und Widerspruchsfrist.

Anlagen und Verzeichnis

  • Anlage zum AVV je Kunde als DOCX und PDF/A, mit Ihrem Logo und Ihren Firmendaten
  • Sammelerzeugung für alle Kunden – auf Wunsch nur dort, wo sich etwas geändert hat
  • Unveränderliche Versionen mit Datenstand, Zeitpunkt, Ersteller und Prüfsumme
  • Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO für Ihre Tätigkeit als Auftragsverarbeiter
  • Hat der Kunde selbst einen Vertrag mit dem Anbieter (etwa Microsoft 365 mit eigenen Lizenzen), steht der Anbieter getrennt als Hinweis – nicht in der Anlage

Änderungen und Widersprüche

  • Neuer, ersetzter oder entfallender Unterauftragnehmer: betroffene Kunden werden automatisch ermittelt
  • Vorschau jeder Mitteilung, Versand per E-Mail mit der neuen Anlage als PDF
  • Antworten und Widersprüche gehen direkt an Ihre Adresse
  • Versandnachweis je Kunde mit dem Text, wie er versendet wurde
  • Ändert ein Anbieter seine Liste, schlägt subklaar eine Mitteilung vor

Drittlandübermittlung im Blick

Aus Sitzland und Verarbeitungsorten stuft subklaar jeden Unterauftragnehmer ein – EU/EWR, Angemessenheitsbeschluss, EU-U.S. Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln. Der ungünstigste Ort bestimmt die Einstufung, eine abweichende Einschätzung halten Sie mit Begründung fest. Eine Übersicht zeigt alle Unterauftragnehmer mit Drittlandbezug – und erinnert, wenn die Prüfung der DPF-Zertifizierung zu alt ist.

subklaar mit Ihren Unterauftragnehmern ausprobieren

Wir nehmen derzeit Pilotkunden auf – IT-Dienstleister und Unternehmen. Schreiben Sie uns kurz, wer Sie sind; wir richten Ihnen einen Zugang ein und zeigen Ihnen subklaar mit Ihren eigenen Dienstleistern.

Zugang anfragen