Für IT-Dienstleister
Die Unterauftragnehmer-Anlage zum AVV – für jeden Kunden automatisch
Sie setzen Dienstleister wie Microsoft, N-able oder AvePoint für Ihre Kunden ein. subklaar macht daraus für jeden Kunden die passende Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag – und hält sie aktuell, wenn sich ein Unterauftragnehmer ändert.
Zugang anfragenIn drei Schritten zur Anlage
- 1
Unterauftragnehmer erfassen
Übernehmen Sie Anbieter aus dem Katalog oder legen Sie sie selbst an – mit Firmierung, Verarbeitungsorten, Tätigkeit und Link zum AVV. Die Transfergrundlage schlägt subklaar vor.
- 2
Leistungen zuordnen, Kunden buchen
Ordnen Sie die Unterauftragnehmer Ihren Leistungen zu, etwa „Managed Backup“ oder „M365-Betrieb“. Welche Unterauftragnehmer ein Kunde hat, ergibt sich aus seinen Buchungen.
- 3
Anlagen erzeugen und Änderungen mitteilen
Die Anlage zum AVV entsteht für jeden Kunden auf Knopfdruck. Ändert sich etwas, informiert subklaar genau die betroffenen Kunden – mit neuer Anlage und Widerspruchsfrist.
Anlagen und Verzeichnis
- Anlage zum AVV je Kunde als DOCX und PDF/A, mit Ihrem Logo und Ihren Firmendaten
- Sammelerzeugung für alle Kunden – auf Wunsch nur dort, wo sich etwas geändert hat
- Unveränderliche Versionen mit Datenstand, Zeitpunkt, Ersteller und Prüfsumme
- Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO für Ihre Tätigkeit als Auftragsverarbeiter
- Hat der Kunde selbst einen Vertrag mit dem Anbieter (etwa Microsoft 365 mit eigenen Lizenzen), steht der Anbieter getrennt als Hinweis – nicht in der Anlage
Änderungen und Widersprüche
- Neuer, ersetzter oder entfallender Unterauftragnehmer: betroffene Kunden werden automatisch ermittelt
- Vorschau jeder Mitteilung, Versand per E-Mail mit der neuen Anlage als PDF
- Antworten und Widersprüche gehen direkt an Ihre Adresse
- Versandnachweis je Kunde mit dem Text, wie er versendet wurde
- Ändert ein Anbieter seine Liste, schlägt subklaar eine Mitteilung vor
Drittlandübermittlung im Blick
Aus Sitzland und Verarbeitungsorten stuft subklaar jeden Unterauftragnehmer ein – EU/EWR, Angemessenheitsbeschluss, EU-U.S. Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln. Der ungünstigste Ort bestimmt die Einstufung, eine abweichende Einschätzung halten Sie mit Begründung fest. Eine Übersicht zeigt alle Unterauftragnehmer mit Drittlandbezug – und erinnert, wenn die Prüfung der DPF-Zertifizierung zu alt ist.
subklaar mit Ihren Unterauftragnehmern ausprobieren
Wir nehmen derzeit Pilotkunden auf – IT-Dienstleister und Unternehmen. Schreiben Sie uns kurz, wer Sie sind; wir richten Ihnen einen Zugang ein und zeigen Ihnen subklaar mit Ihren eigenen Dienstleistern.
Zugang anfragen